WEG-Verwaltung

Wir bieten Ihnen ein erfahrenes Spezialisten-Netzwerk in den Bereichen:

  • Eigene Fachkräfte wie Architekten und Bauleiter
  • Immobilienmakler; Immobilienbewertung
  • Energieberatung
  • Versicherungen
  • Kostenloser Kontenservice
  • Selbstverständlich sind wir gegen Vermögensschäden versichert und bilden uns regelmäßig fort

 

So erhalten Sie als Eigentümer den perfekten Service aus einer Hand und können sich guten Gewissens zurücklehnen.

Die eigenständige Verwaltung einer Immobilie ist für die Eigentümer aufgrund der ständigen, rechtlichen Neuerungen und dem hohen Arbeitsaufwand kaum mehr möglich. Auch in Streitigkeiten innerhalb der WEG möchte man als Miteigentümer oder Selbstverwalter nicht involviert sein. Daher ist der Einsatz eines professionellen Verwalters eine unabdingbare/große Bereicherung.
Substanzsicherung und Wertoptimierung der uns anvertrauten Immobilien betrachten wir als wichtige Ziele und handeln dementsprechend umsichtig und qualitätsbewusst.


– Ihre Zeit ist unser Auftrag –

Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums einer Eigentümergemeinschaft.
Zu den Grundleistungen gehören die in § 27 Absatz 1 und 2 aufgeführten gesetzlichen Aufgaben nach dem WEG.

 

Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Versammlung

  • Erstellung eines Wirtschaftsplanes je Wirtschaftsjahr gem. § 28 WEG
  • Erstellung einer jährlichen Abrechnung über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben inkl. Rücklagenabrechnung
  • Vorbereiten, Durchführen und Nachbearbeiten von Eigentümerversammlungen
  • Führung einer elektronischen Beschlusssammlung
  • Zeitnahe Umsetzung der gefassten Beschlüsse

 

Finanz- und Vermögensverwaltung

  • Einrichtung, Unterhaltung und Führung von auf den Namen der Gemeinschaft lautender Bankkonten (Hausgeld; Rücklagen)
  • Einrichten der objektbezogenen, kaufmännisch ordnungsgemäßen Buchführung
  • Sachliche und rechnerische Kontrolle aller Geschäftsvorgänge nebst Anweisung und Bezahlung
  • Sämtliche Unterlagen und Belege stehen allen Wohnungseigentümern zur Einsichtnahme während der Bürozeiten – nach vorheriger Terminvereinbarung – zur Verfügung

 

Technische Verwaltung

  • Durchführung von regelmäßigen Objektbegehungen zur Werterhaltung und Früherkennung von Schäden inklusive Dokumentation des Gebäudezustandes
  • Beauftragen von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen des gemeinschaftlichen Wohneigentums, sofern beschlossen oder Vollmacht aus dem Verwaltervertrag
  • Veranlassung von Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen wie Brand-, Sturm-, oder Elementarschäden gem. § 27 WEG
  • Abwicklung von Versicherungsschäden
  • Technische Überwachung von Sicherheitseinrichtungen – Veranlassung der Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen, wie z. B.: Heizungs- und Klimatechnik, Brandschutzeinrichtungen, Toren und Schließanlagen, Lüftungsanlagen, Notbeleuchtung uvm.
  • Bestellung von Fachleuten auf Wunsch und Kosten der Gemeinschaft, sofern beschlossen oder Vollmacht aus dem Verwaltervertrag

 

Allgemeine kaufmännische Verwaltung

  • Betreuung der Eigentümer in sämtlichen gemeinschaftlichen Angelegenheiten
  • Regelmäßige Information des Verwaltungsbeirats über alle wichtigen Geschehnisse
  • Durchführung der beschlossenen Haus- und Nutzungsordnungen
  • Archivierung und Aufbewahrung von Verwaltungsunterlagen
  • Schlüsselverwaltung und Bestellungen, sowie die Dokumentation der vorhandenen Schlüssel
  • Betreuung, Überwachung und Pflege aller Vertragsverhältnisse zwischen der Eigentümergemeinschaft und Dritten (u. a. Behörden, Lieferanten, Handwerkern, Banken und Versicherungen)
  • Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Hausmeister und anderen Servicemitarbeitern
  • Bearbeitung von Rechtsstreitigkeiten/Gerichtsverfahren wie z. B. Hausgeldklagen oder Beschlussanfechtungen